Primäres Einkommensverteilungskonto (II.1.2)


Tabelle 8.4 Konto II .1.2 : Primäres Einkommensverteilungskonto

8.21 Im Gegensatz zum Einkommensentstehungskonto zeigt das primäre Einkommensverteilungskonto die gebietsansässigen Einheiten und institutionellen Sektoren in ihrer Eigenschaft als Empfangende von Primäreinkommen und nicht als Leistende, durch deren Tätigkeit Primäreinkommen entsteht.

8.22 "Primäreinkommen" ist das Einkommen, das gebietsansässige Einheiten aufgrund ihrer unmittelbaren Teilnahme am Produktionsprozeß erhalten, sowie das Einkommen, das der Eigentümer eines Vermögenswertes oder eines nichtproduzierten Sachvermögensgegenstandes als Gegenleistung dafür erhält, daß er einer anderen institutionellen Einheit finanzielle Mittel oder nichtproduziertes Sachvermögen zur Verfügung stellt.

8.23 Das primäre Einkommensverteilungskonto (II.1.2) kann lediglich für die institutionellen Sektoren und Teilsektoren erstellt werden, da im Falle der Wirtschaftsbereiche bestimmte Stromgrößen, die im Zusammenhang mit der Finanzierung (langfristige Kredite und Anleihen) und dem Vermögen stehen, nicht aufgegliedert werden können.

8.24 Da die unterstellte Bankgebühr (FISIM) nach verwendenden Sektoren aufgegliedert wird, werden im primären Einkommensverteilungskonto unter der Position ,Zinsen` die von den Schuldnern tatsächlich gezahlten Zinsen abzüglich der FISIM bzw. die von den Gläubigern tatsächlich empfangenen Zinsen zuzüglich der FISIM ausgewiesen.

8.25 Das primäre Einkommensverteilungskonto ist weiter untergliedert in das Unternehmensgewinnkonto (II.1.2.1) und in das Konto der Verteilung sonstiger Primäreinkommen (II.1.2.2).

Unternehmensgewinnkonto (II.1.2.1)

8.26 Das Unternehmensgewinnkonto dient der Ermittlung eines Saldos, der dem in der betrieblichen Buchführung üblicherweise verwendeten Konzept des laufenden Gewinns vor Verwendung und Einkommensteuern entspricht.

8.27 Im Falle des Staates und der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck betrifft dieses Konto lediglich die marktbestimmten Tätigkeiten dieser Sektoren.

8.28 Der Unternehmensgewinn ist gleich dem Betriebsüberschuß bzw. dem Selbst ndigeneinkommen (auf der Aufkommensseite):

plus aus finanziellen und anderen Aktiva im Besitz des Unternehmens empfangenes Einkommen aus Vermögen (auf der Aufkommensseite)

minus von dem Unternehmen auf seine Verbindlichkeiten gezahlte Zinsen und vom ihm auf Grund und Boden und anderes von ihm gepachtetes nichtproduziertes Sachvermögen gezahlte Pachten bzw. Entschädigungen für den Abbau von Bodenschätzen (auf der Verwendungsseite).

Geleistete Vermögenseinkommen in Form von Dividenden oder reinvestierten Gewinnen aus ausländischen Direktinvestitionen werden vom Einkommen aus Unternehmert tigkeit nicht abgezogen.

Konto der Verteilung sonstiger Primäreinkommen (II.1.2.2)


Tabelle 8.5 Konto II .1.2.1 : Unternehmensgewinnkonto und II.1.2.2 Verteilung sonstiger Primäreinkommen

8.29 Das Konto der Verteilung sonstiger Primäreinkommen dient dem Übergang vom Unternehmensgewinn auf das Primäreinkommen. Daher enthält dieses Konto die Bestandteile des Primäreinkommens, die im Unternehmensgewinnkonto nicht einbezogen werden:

  1. bei Kapitalgesellschaften: ausgeschüttete Dividenden und reinvestierte Gewinne aus ausländischen Direktinvestitionen (auf der Verwendungsseite);
  2. bei privaten Haushalten:

    (1) geleistete Vermögenseinkommen, insbesondere Zinsen auf Konsumentenschulden, jedoch nicht im Zusammenhang mit der Unternehmertätigkeit stehende Zins-, und Pacht- sowie Entschädigungszahlungen für den Abbau von Bodenschätzen (auf der Verwendungsseite);

    (2) Arbeitnehmerentgelt (auf der Aufkommensseite);

    (3) empfangene Vermögenseinkommen, sofern diese nicht im Zusammenhang mit der Unternehmertätigkeit stehen (auf der Aufkommensseite).

  3. im Falle des Staates:

    (1) geleistete Vermögenseinkommen, sofern diese nicht im Zusammenhang mit marktbestimmten Tätigkeiten stehen (auf der Verwendungsseite);

    (2) Produktions- und Importabgaben abzüglich Subventionen (auf der Aufkommensseite);

    (3) empfangene Vermögenseinkommen, sofern diese nicht im Zusammenhang mit marktbestimmten Tätigkeiten stehen (auf der Aufkommensseite).