SONSTIGE VERMÖGENSÄNDERUNGEN (K.3 BIS K.12)

6.14 Definition:

Sonstige Vermögensänderungen sind Ströme, die nicht das Ergebnis von Transaktionen sind, die im Sachvermögensbildungskonto und im Finanzierungskonto gebucht werden. Zwei Arten von sonstigen Veränderungen sind zu unterscheiden: Die erste umfaßt sonstige Veränderungen des Volumens der Aktiva. Die zweite gibt die Wertänderungen der Aktiva und Passiva aufgrund von Veränderungen der Höhe und Struktur der Preise, die zu Umbewertungsgewinnen führen.