6.02 Definition:
Abschreibungen (K1) messen die Wertminderung des Anlagevermögens während einer Periode durch normalen Verschleiß und wirtschaftliches Veralten, unter Einschluß des Risikos für Verluste von Anlagevermögen durch versicherbare Schadensf lle.
6.03
Abschreibungen sind auf das gesamte Anlagevermögen zu berechnen, also sowohl
auf Sachanlagen als auch auf immaterielles Anlagevermögen, wie Suchbohrungen,
Computerprogramme, sowie auf Bodenverbesserungen und aktivierte
Grundstücksübertragungskosten, jedoch nicht auf Tiere.
6.04 Bei der Berechnung der volkswirtschaftlichen Abschreibungen (die von den
steuerlichen oder betriebswirtschaftlichen zu unterscheiden sind) ist grundsätzlich
von dem Bestand an Anlagevermögen und von der normalen wirtschaftlichen
Nutzungsdauer der einzelnen Güterarten auszugehen. Zur Berechnung des Bestands an
Anlagevermögen wird die Kumulationsmethode (Perpetual-inventory-Methode) empfohlen,
wenn direkte Informationen über den Bestand an Anlagevermögen fehlen. Der
Bestand an Anlagevermögen ist zu den Anschaffungspreisen der jeweiligen
Berichtsperiode zu bewerten.
Verluste an Anlagevermögen aufgrund von versicherbaren Schadensfällen werden
berücksichtigt, indem die durchschnittliche Nutzungsdauer der betreffenden Güter
entsprechemd verkürzt wird. Für die Volkswirtschaft insgesamt kann davon
ausgegangen werden, daß der tatsächliche normale Schadensfall innerhalb einer
Periode gleich oder nahe dem Durchschnitt ist. Für einzelne Einheiten und Gruppen von
Einheiten kann jedoch der tatsächliche normale Schadensfall vom
durchschnittlichen Schadensfall abweichen. In diesem Fall wird für die Sektoren eine
Differenz zwischen den tatsächlichen und durchschnittlichen Verlusten als sonstige
reale Veränderung des Anlagevermögens gebucht.
Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode berechnet, also wird der
abzuschreibende Wert gleichmäßig über die gesamte Nutzungsdauer des jeweiligen
Anlagegutes verteilt.
Je nachdem, wie die Wertminderung eines Anlagegutes verläuft, kann es jedoch
erforderlich sein, die Abschreibungen nach der geometrischen
Abschreibungsmethode zu berechnen.
6.05 In der Kontenabfolge werden die Abschreibungen unter den einzelnen
Kontensalden gebucht, die jeweils brutto und netto ausgewiesen werden. Brutto bedeutet vor
Abzug der Abschreibungen und netto nach Abzug der Abschreibungen.