Nachrichtlich: Ausländische Direktinvestitionen (F.m)

5.132 Definition:

Transaktionen mit ausländischen Direktinvestitionen (F.m) sind langfristige Geldanlagen, durch die institutionelle Einheiten einer Volkswirtschaft (die "Direktinvestoren") langfristige Beteiligungen an institutionellen Einheiten einer anderen Volkswirtschaft (den "Unternehmen, die Gegenstand einer ausländischen Direktinvestition sind") erwerben. Der Direktinvestor beabsichtigt mit der Geldanlage, einen maßgeblichen Einfluß auf das Management des in der anderen Volkswirtschaft ansässigen Unternehmens zu gewinnen. Zu den Direktinvestitionen gehören sowohl die ursprüngliche Transaktion zwischen dem Direktinvestor und dem Unternehmen, das Gegenstand einer ausländischen Direktinvestition ist, als auch alle nachfolgenden Anlagetransaktionen zwischen diesen und zwischen verbundenen Unternehmen mit und ohne eigene Rechtspersönlichkeit.

(OECD-Referenzdefinition des Begriffs "ausländische Direktinvestitionen", 3. Auflage.)

5.133 Transaktionen mit ausländischen Direktinvestitionen werden unter den jeweiligen Arten von Forderungen und Verbindlichkeiten ausgewiesen, nämlich unter den Krediten (F.4), Anteilsrechten (F.5) und sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten (F.7). Zusätzlich sind die in diesen Forderungen enthaltenen ausländischen Direktinvestitionen "unter dem Strich" als solche getrennt auszuweisen.