Wertpapiere (ohne Anteilsrechte) und Finanzderivate (F.3)

5.50 Definition:

Transaktionen mit Wertpapieren (ohne Anteilsrechte) und mit Finanzderivaten (F.3) sind solche mit Forderungen in der Form von meist verkäuflichen Inhaberpapieren, die an Sekundärmärkten gehandelt werden oder am Markt verrechnet werden können und die dem Inhaber keinerlei Eigentumsrecht an den institutionellen Einheiten gewähren, die die Papiere ausgeben (AF.3).

5.51 Die Position AF.3 umfaßt Forderungen, die in umlauffähigen Titeln verbrieft sind und deren Nennwert bei der Ausgabe festgelegt wird. Hierzu gehören z. B. Wechsel, Anleihen, Einlagenzertifikate, Commercial Paper, handelbare derivative Finanzinstrumente und vergleichbare Papiere, die üblicherweise an den Finanzm rkten gehandelt werden (zur Unterscheidung zwischen Wertpapieren und Krediten siehe 5.77 bis 5.80).

5.52 Wertpapiere können von allen Sektoren und der übrigen Welt als Forderungen gehalten werden. Als Verbindlichkeiten kommen sie im wesentlichen bei finanziellen und nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften, den Gebietskörperschaften sowie der übrigen Welt vor.

5.53 Die Transaktion F.3 wird untergliedert in Transaktionen mit

  1. Wertpapieren (ohne Anteilsrechte) (F.33) und mit
  2. Finanzderivaten (F.34).
(Das SNA 1993 (11.79, 11.80 und 11.81) empfiehlt für Transaktionen mit Wertpapieren (ohne Anteilsrechte) eine fakultative Untergliederung in kurzfristige (F.31) und langfristige Papiere (F.32). Zusätzlich sieht das SNA 1993 (11.82) eine fakultative Untergliederung von Transaktionen mit Wertpapieren (ohne Anteilsrechte) vor, wonach derivative Finanzinstrumente dann getrennt ausgewiesen werden können, wenn sie unter analytischen oder währungspolitischen Gesichtspunkten wichtig sind. Im ESVG hat man sich für die letztgenannte Alternative entschieden. Sie erleichtert auch die Verbindung zu der im Balance of Payments Manual von 1993 definierten Unterposition Schuldrechtliche Wertpapiere ("debt securities"), die dort untergliedert werden in Anleihen, Noten, Geldmarktpapiere und derivative Finanzinstrumente. Um Verwechslungen mit den Codes des SNA 1993 zu vermeiden, werden im ESVG die Codes F.31 und F.32 nicht verwendet.)