Sonstige laufende Transfers

4.139

  1. Laufende Transfers von privaten Organisationen ohne Erwerbszweck an den Staat, jedoch ohne Steuern;
  2. Zahlungen des Staates an öffentliche Unternehmen, die dem Sektor nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (einschließlich Quasi-Kapitalgesellschaften) zugeordnet sind, soweit diese Zahlungen der Deckung außergewöhnlicher Pensionslasten dienen;
  3. Reisestipendien und Belohnungen, die vom Staat oder von privaten Organisationen ohne Erwerbszweck an private Haushalte oder an die übrige Welt gewährt werden;
  4. Wiederkehrende Zahlungen des Staates an private Haushalte als Prämien für Sparleistungen im Berechnungszeitraum;
  5. Erstattungen von Leistungen, die private Haushalte von Wohlfahrtseinrichtungen erhalten haben;
  6. Laufende Transfers von privaten Organisationen ohne Erwerbszweck an die übrige Welt;
  7. Unterstützungszahlungen von Kapitalgesellschaften (Sponsoring), wenn es sich bei ihnen nicht um Käufe von Werbe- oder sonstigen Dienstleistungen handelt (z. B. Übertragungen für Wohltätigkeitszwecke oder Stipendien);
  8. Laufende Transfers des Staates an private Haushalte in ihrer Eigenschaft als Verbraucher, sofern die Transfers nicht bei den Sozialleistungen (D.62, D.63) gebucht sind.
4.140 Buchungszeitpunkt: Mit Ausnahme der Transfers des Staates und der Transfers an den Staat, die zum Fälligkeitszeitpunkt auszuweisen sind, sind die übrigen laufenden Transfers zu dem Zeitpunkt zu buchen, zu dem sie erfolgen.

Im Kontensystem erscheinen die übrigen laufenden Transfers:

  1. auf der Aufkommens- und der Verwendungsseite des Kontos der sekundären Einkommensverteilung sämtlicher Sektoren;
  2. auf der Aufkommens- und der Verwendungsseite des Außenkontos der Primäreinkommen und Transfers.