4.135 Die für Lotterielose gezahlten oder bei Wetten und Spielen eingesetzten Beträge umfassen zwei Teile: das Dienstleistungsentgelt an den Lotterie-, Wett- und Spielveranstalter und einem verbleibenden Teil, der als laufender Transfer an die Gewinner ausgezahlt wird. Das Dienstleistungsentgelt kann einen wesentlichen Betrag ausmachen und Wett- und Lotteriesteuern einschließen. Die laufenden Transfers werden im ESVG direkt zwischen den Lotterie- oder Wettspielern, also zwischen privaten Haushalten gebucht. Sofern sich Gebietsfremde an Lotterien, Spielen oder Wetten im Inland beteiligen, kann es zu beachtlichen Nettotransfers zwischen den Sektoren Private Haushalte und Übrige Welt kommen.