Ausschüttungen (D.421)

4.53 Definition:

Ausschüttungen (D.421) sind Vermögenseinkommen, das die Eigentümer von Aktien und anderen Beteiligungen (Anteilsrechten, AF.5) als Gegenleistung dafür erhalten, daß sie Kapitalgesellschaften finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Die Beschaffung von Eigenkapital durch die Ausgabe von Beteiligungsscheinen (z.B. Aktien, GmbH-Anteile, Investmentzertifikate) ist eine Alternative zur Aufnahme von Fremdmitteln. Anders als mit Fremdkapital ist mit Eigenkapital jedoch keine in monetärer Hinsicht feste Verbindlichkeit verbunden, und die Anteilsinhaber einer Kapitalgesellschaft haben kein Anrecht auf ein festes oder im voraus festgelegtes Einkommen.

4.54 Zu den Ausschüttungen zählen auch:

  1. Aktien, die anstelle von Dividendenzahlungen für den Geschäftszeitraum an die Aktionäre ausgegeben werden. Nicht dazu zählen dagegen Kapitalberichtigungsaktien auf der Grundlage von Rücklagen und nicht ausgeschütteten Gewinnen. Mit ihnen erhält der Aktionär neue Titel nach Maßgabe seines bisherigen Beteiligungsverhältnisses;
  2. Erträge, die Investmentfonds (siehe 2.51 b) aus ihrer Anlagetätigkeit empfangen und die den Anteilsinhabern zugerechnet werden, auch wenn sie im Fond verbleiben (kapitalisiert werden), jedoch ohne Umbewertungsgewinne/verluste auf die im Besitz von Investmentfonds befindlichen Geldanlagen, die nicht als Vermögenseinkommen behandelt werden;
  3. Gewinnabführungen an den Staat von öffentlichen Unternehmen, die – obwohl formell keine Kapitalgesellschaften – als unabhängige Rechtsträger angesehen werden.
4.55 Buchungszeitpunkt: Die Ausschüttungen werden zu dem von der Kapitalgesellschaft festgelegten Fälligkeitszeitpunkt gebucht.

Im Kontensystem erscheinen die Ausschüttungen:

  1. auf der Verwendungsseite des primären Einkommensverteilungskontos der Sektoren, denen die Kapitalgesellschaften zugeordnet sind;
  2. auf der Aufkommensseite des primären Einkommensverteilungskontos der Sektoren, denen die Anteilsinhaber zugeordnet sind;
  3. auf der Aufkommens- und der Verwendungsseite des Außenkontos der Primäreinkommen und Transfers.