Buchungszeitpunkt und Bewertung der Vorratsveränderungen

3.120 Buchungszeitpunkt und Bewertung von Vorratsveränderungen sollten mit denen der anderen Gütertransaktionen übereinstimmen. Derartige Transaktionen sind die Vorleistungen (z. B. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe), der Produktionswert (z. B. unfertige Erzeugnisse und Lagerung landwirtschaftlicher Erzeugnisse) und die Bruttoanlageinvestitionen (z. B. angefangene Investitionsgüter). Konsistenz ist auch bei dem Ausweis der Lohnveredelung erforderlich. Wenn Waren beispielsweise im Ausland veredelt werden und es dabei zu wesentlichen physischen Veränderungen kommt, müssen sie zu den Exporten (und später dann zu den Importen) gerechnet werden (siehe 3.135). Diese Exporte führen zu einer Abnahme der Vorräte, während die späteren Reimporte zu einer Zunahme der Vorräte führen, wenn diese Güter nicht sofort anders verwendet oder verkauft werden.

3.121 Vorratsveränderungen sind zum Zeitpunkt des Lagerzugangs (Wareneingang) oder zum Zeitpunkt des Lagerabgangs (Warenausgang) zu buchen.

3.122 Die verwendeten Preise sollten mit den Preisen der anderen Ströme übereinstimmen. Daher gilt:

  1. Fertigerzeugnissen werden beim Produzenten so bewertet, als ob sie zum Zeitpunkt des Lagerzugangs zum jeweiligen Herstellungspreis verkauft worden wären;
  2. Zugänge zu den unfertigen Erzeugnissen werden in Relation (des Fertigstellungsgrades) zum geschätzten jeweiligen Herstellungspreis der Fertigerzeugnisse bewertet;
  3. Abgänge unfertiger Erzeugnisse, d.h. die Abgänge aus den Vorräten bei Abschluß des Produktionsprozesses, werden zu jeweiligen Herstellungspreisen des unfertigen Erzeugnisses bewertet;
  4. Zum Verkauf aus den Vorräten entnommene Waren werden zu Herstellungspreisen bewertet;
  5. Bestandszugänge an Handelsware werden zu den tatsächlichen oder geschätzten Anschaffungspreisen des Händlers bewertet;
  6. Bestandsabgänge an Handelsware werden zu den Anschaffungspreisen bewertet, die der Händler zum Zeitpunkt der Entnahmen für ihre Wiederbeschaffung zahlen müßte.
3.123 Verluste durch Verderb, versicherbare Schadensfälle oder kleinere Diebstähle werden wie folgt gebucht und bewertet:
  1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe als Abgänge für Produktionszwecke (Vorleistungen);
  2. Verluste unfertiger Erzeugnisse als Minderung der Zugänge an unfertigen Erzeugnissen;
  3. Verluste an fertigen Erzeugnissen und an Handelsware werden wie die Entnahmen zum jeweiligen Preis von einwandfreien Waren bewertet.
3.124 Vorstehend ist die konzeptionell korrekte Bewertung der Vorratszugänge und -abgänge in Übereinstimmung mit der Bewertung der Produktion, der Vorleistung und der letzten Verwendung beschrieben worden. In der Praxis ist das oft nicht möglich, so daß Näherungslösungen akzeptiert werden müssen.
  1. wenn sich die Vorratsbestände im Zeitablauf angenähert gleichmäßig ändern, kann die mengenmäßige Vorratsänderung mit den jahresdurchschnittlichen Preisen der Vorratsgüter multipliziert werden. Das sind die Anschaffungspreise bei gekauften Vorratsgütern und die Herstellungspreise bei selbstproduzierten Gütern. Diese Methode kommt der theoretisch besten Methode sehr nahe;
  2. wenn die Preise der Vorratsgüter weitgehend konstant bleiben, kann selbst bei starken Schwankungen des Vorratsvolumens die einfache Näherung, d.h. die Multiplikation der Volumenänderung mit dem Durchschnittspreis, angewandt werden;
  3. wenn sich im Rechnungszeitraum sowohl das Volumen als auch die Preise der Vorräte wesentlich ändern, sind differenziertere Näherungsverfahren erforderlich, wie die vierteljährliche Bewertung der Vorratsveränderungen oder die Verwendung von Zusatzwissen über die saisonalen Vorratsbewegungen innerhalb des Rechnungszeitraums (die Schwankungen können gegen Ende des Kalenderjahres, während der Erntezeit usw. am größten sein);
  4. auch wenn nur Informationen über die Buchwerte am Anfang und Ende der Periode zur Verfügung stehen (z.B. beim Groß- oder Einzelhandel, wo die Vorräte oft aus vielen unterschiedlichen Gütern bestehen), sind die Volumenänderungen zwischen Beginn und Ende des Zeitraums ebenfalls zu schätzen. Dazu muß u.a. die Umschlaghäufigkeit nach Güterarten geschätzt werden.
Zu beachten ist, daß saisonbedingte Preisänderungen auch Qualitätsunterschiede reflektieren, wie Ausverkaufspreise oder Preise für Obst und Gemüse außerhalb der Saison. Diese Qualitätsunterschiede sind der Volumenkomponente zuzurechnen.