Unterscheidung der örtlichen FE und ihrer Produktion nach der Marktbestimmung

3.38 Nachdem die institutionellen Einheiten in marktbestimmte, nichtmarktbestimmte für die Eigenverwendung und sonstig nichtmarktbestimmte eingeteilt wurden, kann diese Unterscheidung auch bei den örtlichen FE und ihrer Produktion getroffen werden. Die Zusammenhänge zeigt Tabelle 3.2.

Tabelle 3.2: Institutionelle Einheiten, örtliche FE und Produktionswert nach der Marktbestimmung

Institutio-
nelle Einheit



Primäre örtliche FE



Sekundäre örtliche FE



Hauptpro-
duktion der primären örtlichen FE

Nebenpro-
duktion der primären örtlichen FE

Hauptpro-
duktion der sekundären örtlichen FE

Nebenpro-
duktion der sekundären örtlichen FE

Markt-
produzent




Markt-
produzent








Markt-
produktion




Markt-
produktion

















Produktion für die Eigenver-
wendung








Markt-
produzent





Markt-
produktion

Markt-
produktion












Produktion für die Eigenver-
wendung






Produzent für die Eigenver-
wendung







Produktion für die Eigen-
verwendung

Markt-
produktion

Produzent für die Eigenver-
wendung




Produzent für die Eigenver-
wendung









Produktion für die Eigenver-
wendung




Markt-
produktion












Sonstiger Nichtmarkt-
produzent




Sonstiger Nichtmarkt-
produzent








Sonstige Nichtmarkt-
produktion




Markt-
produktion
Produktion für die Eigenver-
wendung

















Sonstige Nichtmarkt-
produktion








Markt-
produzent





Markt-
produktion

Markt-
produktion












Produktion für die Eigenver-
wendung




Sonstiger Nichtmarkt-
produzent





Sonstige Nichtmarkt-
produktion

Markt-
produktion
Produktion für die Eigenver-
wendung


















Sonstige Nichtmarkt-
produktion

3.39 Bei institutionellen Einheiten als Marktproduzenten ist die primäre örtliche FE selbstverständlich ebenfalls Marktproduzent. Die sekundäre örtliche FE kann Marktproduzent, aber auch Produzent für die Eigenverwendung sein. Vereinbarungsgemäß kann die sekundäre örtliche FE jedoch kein sonstiger Nichtmarktproduzent sein. Das bedeutet, daß alle (sekundären) örtlichen FE in den Sektoren nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften und finanzielle Kapitalgesellschaften Marktproduzenten oder Produzenten für die Eigenverwendung sind.

3.40 Bei institutionellen Einheiten, die sonstige Nichtmarktproduzenten sind, ist die primäre örtliche FE ebenfalls ein sonstiger Nichtmarktproduzent. Die sekund ren örtlichen FE können Marktproduzenten oder sonstige Nichtmarktproduzenten sein. Das bedeutet, daß die Sektoren Staat und private Organisationen ohne Erwerbszweck einige (sekundäre) örtliche FE enthalten können, die Marktproduzenten sind (wenngleich alle institutionellen Einheiten dieses Sektors sonstige Nichtmarktproduzenten sind). Um festzustellen, ob die sekundären örtlichen FE Marktproduzenten oder sonstige Nichtmarktproduzenten sind, ist das 50 %-Kriterium anzuwenden.

3.41 Nachdem die institutionellen Einheiten und die örtlichen FE in Marktproduzenten, Nichtmarktproduzenten für die Eigenverwendung und sonstige Nichtmarktproduzenten eingeteilt sind, sollte die Untergliederung auch für die Produktionswerte der örtlichen FE vorgenommen werden, wie in Tabelle 3.3 verdeutlicht.

Tabelle 3.3: Produktionswert der örtlichen FE nach der Marktbestimmung




Marktproduzent

Produzent für die Eigen-
verwendung

Sonstiger Nicht-
marktproduzent

Insgesamt


Marktproduktion




X




x




x




Marktproduktion


Produktion für die Eigenverwen-
dung




x




X




x




Produktion für die Eigenverwendung


Sonstige
Nichtmarkt-
produktion




0




0




X




Sonstige Nichtmarktproduktion


insgesamt





der Marktpro-
duzenten




der Produzenten für die Eigenver-
wendung




der sonstigen Nichtmarkt-
produzenten




Produktionswert



X: Hauptproduktion, x: Nebenproduktion, 0: vereinbarungsgemäß keine Produktion

3.42 Vereinbarungsgemäß gibt es bei örtlichen FE als Marktproduzenten und als Produzenten für die Eigenverwendung keine sonstige Nichtmarktproduktion. Ihre Produktion kann damit nur als Marktproduktion oder als Produktion für die Eigenverwendung erfaßt und entsprechend bewertet werden (siehe 3.46 bis 3.52).

3.43 Örtliche FE, die sonstige Nichtmarktproduzenten sind, können als Nebenproduktion auch Marktproduktion und Produktion für die Eigenverwendung haben. Die Produktion für die Eigenverwendung besteht aus selbsterstellten Anlagen. Ob Marktproduktion vorliegt, sollte im Prinzip unter Anwendung des 50 %-Kriteriums auf die einzelnen Güter festgestellt werden. Marktproduktion ist Produktion, die zu mindestens 50 % ihrer Produktionskosten verkauft wird. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn staatliche Krankenhäuser für einen Teil ihrer Dienstleistungen wirtschaftlich signifikante Preise in Rechnung stellen. Weitere Beispiele sind der Verkauf von Reproduktionen durch staatliche Museen und der Verkauf von Wettervorhersagen durch meteorologische Institute.

3.44 In der statistischen Praxis kann eine klare Unterscheidung zwischen den verschiedenen Gütern der örtlichen FE des Staates und der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck schwierig sein. Dies gilt noch mehr für die Zurechnung der Produktionskosten zu den einzelnen Gütern. In diesem Fall besteht eine vereinfachte Lösung darin, alle Einnahmen sonstiger Nichtmarktproduzenten aus einer oder mehreren Nebentätigkeiten als Einnahmen aus einer einzigen Art von Marktproduktion zu behandeln. Diese Möglichkeit besteht zum Beispiel bei den Einnahmen eines Museums aus dem Verkauf von Plakaten und Postkarten.
(Auch wenn diese Einnahmen unter Umständen nicht ausreichen, um 50 % aller Kosten des Museumsladens zu decken, weil dazu auch das Arbeitnehmerentgelt des Ladenpersonals gehört.)

3.45 Sonstige Nichtmarktproduzenten können auch Einnahmen aus dem Verkauf ihrer sonstigen Nichtmarktproduktion zu wirtschaftlich nicht signifikanten Preisen haben, zum Beispiel Einnahmen des Museums aus dem Verkauf von Eintrittskarten. Letztere betreffen die sonstige Nichtmarktproduktion. Wenn jedoch die Unterscheidung zwischen diesen beiden Arten von Einnahmen (Einnahmen aus dem Verkauf von Eintrittskarten und Einnahmen aus dem Verkauf von Plakaten und Postkarten) schwierig ist, können sie beide entweder als Einnahmen aus Marktproduktion oder Einnahmen aus sonstiger Nichtmarktproduktion behandelt werden. Die Entscheidung für die eine oder die andere Erfassungsalternative sollte man von der relativen Bedeutung abhängig machen, die man den beiden Einnahmearten zumißt (Verkauf von Eintrittskarten im Verhältnis zum Verkauf von Plakaten und Postkarten).