Teilsektor private nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (S.11002)

2.30 Definition:

Der Teilsektor private nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften umfaßt alle nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften und Quasi-Kapitalgesellschaften, die nicht vom Staat oder von gebietsfremden institutionellen Einheiten kontrolliert werden. Hierzu zählen auch die in den Sektor nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften einbezogenen Organisationen ohne Erwerbszweck (siehe 2.23 d.).

Dieser Teilsektor umfaßt Kapitalgesellschaften und Quasi-Kapitalgesellschaften, die Gegenstand einer ausländischen Direktinvestition sind (siehe 4.65), aber nicht zum Teilsektor ausländische nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (S.11003) gehören.