Laufende Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck

4.125 Definition:

Laufende Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck umfassen alle Spenden (außer Vermächtnissen), Mitgliedsbeiträge und Zuschüsse, die private Organisationen ohne Erwerbszweck von privaten Haushalten (einschließlich gebietsfremder privater Haushalte) und in geringerem Umfang auch von anderen Einheiten erhalten.

4.126 Die Position umfaßt:

  1. regelmäßige wiederkehrende Mitgliedsbeiträge von privaten Haushalten an Gewerkschaften, politische, sportliche, kulturelle, religiöse Vereinigungen usw. im Sektor private Organisationen ohne Erwerbszweck;
  2. Spenden (außer Vermächtnissen) von Kapitalgesellschaften, privaten Haushalten und der übrigen Welt an private Organisationen ohne Erwerbszweck, einschließlich Sachtransfers in Form von Geschenken (Nahrungsmittel, Kleidung, Decken, Medikamenten usw.) an karitative Einrichtungen zur Verteilung an gebietsansässige und gebietsfremde private Haushalte;
  3. vom Staat gewährte Beihilfen und Zuschüsse, jedoch mit Ausnahme der Transfers, die speziell zur Finanzierung von Investitionsausgaben bestimmt sind. Diese sind in der Position Investitionszuschüsse enthalten.
Die Position umfaßt nicht die Mitgliedsbeiträge an Organisationen ohne Erwerbszweck im Sektor Kapitalgesellschaften, wie etwa Industrie- und Handelskammern oder Fachverbände. Diese Beiträge werden als Dienstleistungsentgelte gebucht.

4.127 Buchungszeitpunkt: Die laufenden Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck werden zu dem Zeitpunkt gebucht, zu dem sie erfolgen.

4.128 Im Kontensystem erscheinen die laufenden Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck:

  1. auf der Verwendungsseite des Kontos der sekundären Einkommensverteilung der Transfer leistenden Sektoren;
  2. auf der Verwendungsseite des Außenkontos für Primäreinkommen und Transfers;
  3. auf der Aufkommensseite des Kontos der sekundären Einkommensverteilung des Sektors private Organisationen ohne Erwerbszweck.