Sonstige reale Vermögensänderungen
1.44. Sie lassen sich grob in drei Kategorien einteilen:
a) Entstehen bzw. Verschwinden von Aktiva ohne Transaktionsvorgänge;
b) Veränderungen der Aktiva und Passiva aufgrund von außergewöhnlichen, unvorhersehbaren Ereignissen;
c) klassifikationsbedingte Neuzuordnungen.
1.45
Unter Kategorie a) fallen die Erschließung und der Abbau von Bodenschätzen
oder das natürliche Wachstum von nichtkultivierten biologischen Ressourcen, also
von freien Tier- und Pflanzenbeständen. Kategorie b) umfaßt Veränderungen (in
der Regel Verluste) von Aktiva aufgrund von Naturkatastrophen, Krieg oder
schweren Verbrechen sowie einseitige Schuldenaufhebung oder entschädigungslose Enteignung von
Aktiva. Unter Kategorie c) fallen Veränderungen, die auf eine Änderung der
Sektorzuordnung von institutionellen Einheiten oder der Vermögensart zurückzuführen
sind.