Sonstige reale Vermögensänderungen
1.44. Sie lassen sich grob in drei Kategorien einteilen:
a) Entstehen bzw. Verschwinden von Aktiva ohne Transaktionsvorgänge;
b) Veränderungen der Aktiva und Passiva aufgrund von außergewöhnlichen, unvorhersehbaren Ereignissen;
c) klassifikationsbedingte Neuzuordnungen.
1.45 Unter Kategorie a) fallen die Erschließung und der Abbau von Bodenschätzen oder das natürliche Wachstum von nichtkultivierten biologischen Ressourcen, also von freien Tier- und Pflanzenbeständen. Kategorie b) umfaßt Veränderungen (in der Regel Verluste) von Aktiva aufgrund von Naturkatastrophen, Krieg oder schweren Verbrechen sowie einseitige Schuldenaufhebung oder entschädigungslose Enteignung von Aktiva. Unter Kategorie c) fallen Veränderungen, die auf eine Änderung der Sektorzuordnung von institutionellen Einheiten oder der Vermögensart zurückzuführen sind.