Die verdienten tatsächlichen Beiträge, die der Risikodeckung im laufenden Rechnungszeitraum dienen, weichen in der Regel von den gezahlten tatsächlichen Beiträgen ab, die häufig der Risikodeckung sowohl im laufenden als auch in künftigen Rechnungszeiträumen dienen. Ähnlich ist die Situation bei den Leistungen, wo die fälligen Leistungen nicht immer gleich den gezahlten Leistungen sind. Möglicherweise werden Leistungen, die aufgrund eines in einem Rechnungszeitraum eintretenden Ereignisses fällig sind, erst in einem späteren Rechnungszeitraum gezahlt.