Versicherungshilfstätigkeiten
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Versicherungshilfstätigkeiten werden von Einheiten erbracht, die in erster
Linie mit dem Versicherungswesen verbundene Tätigkeiten ausüben, ohne jedoch
selbst Risiken zu übernehmen. Versicherungshilfstätigkeiten werden insbesondere von
folgenden Einheiten ausgeübt
- Versicherungsmakler;
- Organisationen ohne Erwerbszweck im Dienst von Versicherungsgesellschaften und
Pensionskassen;
- Einheiten, deren Haupttätigkeit darin besteht, als Aufsichtsbehörden für
Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen sowie für die Versicherungsmärkte zu
fungieren.