Versicherungshilfstätigkeiten

11 Versicherungshilfstätigkeiten werden von Einheiten erbracht, die in erster Linie mit dem Versicherungswesen verbundene Tätigkeiten ausüben, ohne jedoch selbst Risiken zu übernehmen. Versicherungshilfstätigkeiten werden insbesondere von folgenden Einheiten ausgeübt
  1. Versicherungsmakler;
  2. Organisationen ohne Erwerbszweck im Dienst von Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen;
  3. Einheiten, deren Haupttätigkeit darin besteht, als Aufsichtsbehörden für Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen sowie für die Versicherungsmärkte zu fungieren.