Zwei Arten von dauerhaften Gütern, die von den Produzenten eingesetzt werden, gehören nicht zu den Bruttoanlageinvestitionen: Kleinwerkzeuge und bestimmte Arten von militärischen Ausrüstungen. Daher sind keine entsprechenden Aktiva-Positionen vorgesehen. Darüber hinaus gehören Fahrzeuge und sonstige bewegliche Anlagegüter, die von privaten Haushalten für den Konsum erworben werden, nicht zu den Anlagegütern. Sie werden in der Vermögensbilanz "unter dem Strich" in der Position "dauerhafte Konsumgüter" ausgewiesen (siehe 7.63).