Ausländische Direktinvestitionen (AF.m)

7.66 Direktinvestitionen sind Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, die Gegenstand ausländischer Direktinvestitionen in einem anderen Land sind. Sachvermögen gehört nicht zu den Direktinvestitionen. Der Teil der Anteilsrechte, der Kredite oder der sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten, der zu den Direktinvestitionen zählt, wird nachrichtlich unter diesen Kategorien als Direktinvestitionen ausgewiesen.