Die unterstellten Sozialbeiträge der Arbeitgeber umfassen auch die Teile der Bruttolöhne und -gehälter, die vom Arbeitgeber während eines bestimmten Zeitraums im Falle von Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfall, Invalidität, Entlassung usw. ihrer Arbeitnehmer weitergezahlt werden, sofern diese Beträge getrennt ausgewiesen werden können.