Nur wenn diese Tätigkeit für einen kürzeren Zeitraum als ein Jahr ausgeübt wird, soll sie nicht von derjenigen der produzierenden institutionellen Einheit abgelöst werden. Das mag auch dann gelten, wenn eine derartige – während eines Jahres oder länger ausgeübte – Tätigkeit unbedeutend ist, und auf jeden Fall, wenn Ausrüstungen im Ausland installiert werden. Bei einer in einem anderen Land gebietsansässigen Einheit, die in dem betreffenden Land für eine Dauer von weniger als einem Jahr eine Baut tigkeit ausübt, wird hingegen davon ausgegangen, daß sie einen Schwerpunkt ihres wirtschaftlichen Interesses im Wirtschaftsgebiet des betreffenden Landes besitzt, sofern der Produktionswert dieser Bautätigkeit als Bruttoanlageinvestition anzusehen ist. Daher sollte solch eine Einheit als fiktive gebietsansässige Einheit betrachtet werden.