Konsolidierung

1.58 Konsolidierung bedeutet, daß Transaktionen zwischen Einheiten, die derselben Gruppe von Einheiten angehören, sowohl auf der Aufkommens- als auch auf der Verwendungsseite ebenso wie wechselseitige Forderungen und Verbindlichkeiten eliminiert werden.

Generell sollten die Ströme zwischen den Einheiten eines Sektors oder Untersektors nicht konsolidiert werden.

Für ergänzende Darstellungen und Analysen können jedoch auch konsolidierte Konten aufgestellt werden. Für bestimmte Analysen sind die Transaktionen zwischen den (Unter)Sektoren und anderen Sektoren sowie die dazugehörige finanzielle Position gegenüber anderen Sektoren von größerem Interesse als unkonsolidierte Daten.

Ferner geben die Konten und Tabellen, aus denen die Gläubiger-Schuldner-Beziehungen ersichtlich sind, einen detaillierten Einblick in die Finanzierung der Volkswirtschaft und ermöglichen es, das Zustandekommen von Finanzierungssalden bei den Kreditgebern und den Kreditnehmern nachzuvollziehen.