Umbewertungsgewinne und -verluste

1.46. Umbewertungsgewinne und -verluste entstehen durch Veränderungen der Preise der Aktiva bzw. Passiva. Sie können sämtliche Arten von Sachvermögen sowie der Forderungen und Verbindlichkeiten betreffen. Die Vermögenseigentümer, Gläubiger und Schuldner erzielen die Umbewertungsgewinne/-verluste innerhalb einer Periode, ohne die Aktiva oder Passiva in irgend einer Weise verändert zu haben.

Umbewertungsgewinne und -verluste, die sich aus der Veränderung der Marktpreise der Aktiva und Passiva ergeben, werden als nominelle Umbewertungsgewinne und -verluste bezeichnet. Diese können aufgeteilt werden in neutrale Umbewertungsgewinne (-verluste), die die Wertabnahme durch die allgemeine Preissteigung messen, und in reale Umbewertungsgewinne und -verluste, die sich aus der Veränderung der Preise der Aktiva und Passiva in Relation zur allgemeinen Preisänderung (der relativen Preise) ergeben.