Monetäre und nichtmonetäre Transaktionen

1.36. Die meisten im ESVG ausgewiesenen Transaktionen sind monetäre Transaktionen, d.h. Transaktionen, bei denen die beteiligten Einheiten Zahlungen vornehmen oder erhalten, Verbindlichkeiten eingehen oder Vermögenswerte erhalten, die auf Währungseinheiten lauten.

Transaktionen, bei denen kein Tausch von Bargeld oder von auf Währungseinheiten lautenden Forderungen oder Verbindlichkeiten stattfindet, sind nichtmonetäre Transaktionen. Bei den Transaktionen innerhalb von Einheiten handelt es sich in der Regel um nichtmonetäre Transaktionen. Nichtmonetäre Transaktionen zwischen institutionellen Einheiten kommen bei Gütertransaktionen (Gütertausch), Verteilungstransaktionen (Sachbezüge, Sachtransfers usw.) und sonstigen Transaktionen (Tausch von nichtproduziertem Sachvermögen) vor.

Im ESVG werden sämtliche Transaktionen in Geldeinheiten ausgewiesen. Die Werte nichtmonetärer Transaktionen müssen daher indirekt erfaßt oder in anderer Weise geschätzt werden.