Instrument für Analyse und Politik

1.03 Die nach dem ESVG berechneten Ergebnisse dienen verschiedenen Analysen und Bewertungen, wie

  1. der Struktur einer Volkswirtschaft:

    (1) Wertschöpfung und Erwerbstätigkeit nach Wirtschaftsbereichen;

    (2) Wertschöpfung und Erwerbstätige nach Regionen;

    (3) Einkommensverteilung nach Sektoren;

    (4) Importe und Exporte nach Gütergruppen;

    (5) Konsumausgaben nach Gütergruppen;

    (6) Anlageinvestitionen und Anlagevermögen nach Wirtschaftsbereichen;

    (7) Zusammensetzung und Veränderung der Aktiva nach Arten und nach Sektoren.

  2. einzelner Ausschnitte oder Teilaspekte einer Gesamtwirtschaft, wie

    (1) des Banken- und Finanzsektors in der Volkswirtschaft;

    (2) der Rolle des Staates;

    (3) der Wirtschaft einer bestimmten Region (im Vergleich zur Volkswirtschaft des gesamten Landes).

  3. der Entwicklung einer Volkswirtschaft im Zeitablauf, wie die Analyse:

    (1) der Wachstumsraten des Bruttoinlandsprodukts (BIP);

    (2) der Preisveränderungen;

    (3) der saisonalen Entwicklung des privaten Konsums anhand von Vierteljahresergebnissen;

    (4) der sich ändernden Bedeutung bestimmter Finanzinstrumente, z. B. der wachsende Anteil von Optionen;

    (5) der langfristigen strukturellen Veränderung der Wirtschaftsbereiche in einer Volkswirtschaft, etwa in einem 30-Jahres-Zeitraum.

  4. der Volkswirtschaft im Vergleich zu anderen Volkswirtschaften:

    (1) Vergleich der Rolle des Staates in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU);

    (2) Analyse der Interdependenzen zwischen den Volkswirtschaften der EU;

    (3) Analyse von Zusammensetzung und Bestimmungsland der Exporte aus der EU;

    (4) Vergleich der Wachstumsraten des BIP oder des verfügbaren Einkommens je Einwohner in der EU mit anderen Staaten, wie den Vereinigten Staaten und Japan.

1.04 Für die EU und ihre Mitgliedstaaten spielen die Daten nach dem ESVG bei der Festlegung der Wirtschafts- und Sozialpolitik eine wichtige Rolle.

Des weiteren gibt es für diese Daten einige sehr wichtige spezielle Verwendungszwecke:

  1. Überwachung und Steuerung der europäischen Währungspolitik: Die Konvergenzkriterien für die Europäische Währungsunion basieren auf Größen der Volks- wirtschaftlichen Gesamtrechnungen (öffentliches Defizit, öffentlicher Schuldenstand und BIP);
  2. Gewährung finanzieller Unterstützung für die Regionen der EU: Die Ausgaben für die Strukturfonds der EU basieren z. T. auf Daten der regionalen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen;
  3. Festlegung der Eigenmittel der EU, die in dreierlei Hinsicht von Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen abhängen:

    (1) Die Höhe der Gesamtmittel der EU wird als Prozentsatz des Bruttosozialprodukts der Mitgliedstaaten festgelegt;

    (2) Die Mehrwertsteuereigenmittel sind die dritte Eigenmittelquelle der EU. Die Beiträge der Mitgliedstaaten nach dieser Quelle hängen weitgehend von den Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ab, da diese Daten zur Berechnung des durchschnittlichen Mehrwertsteuersatzes herangezogen werden;

    (3) Die Beiträge der Mitgliedstaaten nach der vierten Eigenmittelquelle der EU richten sich nach dem Anteil ihres Bruttosozialprodukts an dem der EU.