2. Sohn des Grafen
Eberhard von Berg-Altena und der Adelheid von Cuyk-Arnsberg,
Tochter von Graf Gottfried I.
Lexikon des Mittelalters: Band I Seite 159
Adolf I. von Altena, Erzbischof von Köln 1193-1205
(* um 1157, † 15. April 1220)
Sohn des Grafen Eberhard von Altena
Vor 1177 Domherr in Köln, 1183 Domdechant, 1191 Dompropst
und 1193 Erzbischof als Nachfolger seines Onkels, des Erzbischofs
Bruno III. von Berg. Er betrieb beim Kaiser die Freilassung des
gefangenen englischen Königs Richard Löwenherz
und empfing diesen in Köln Anfang Februar 1194 mit demonstrativen
Festlichkeiten. Als Heinrich VI. Weihnachten
1195 in Worms die Königswahl seines 1-jährigen Sohnes Friedrich
II. wünschte, beeindruckte Adolfs Ablehnung
die nachgiebigen anderen Fürsten. Gegen den kaiserlichen Erbreichplan
vom April 1196 ist keine Stellungnahme des - zweifellos unwilligen - Erzbischofs
überliefert. HeinrichS VI. Bitte
um Taufe und Königssalbung für Friedrich
II. an Papst Coelestin III. im Herbst 1196 erklärte sich
vor allem mit den sizilischen Unions- und den damit zusammenhängenden
Erbverfassungsplänen für das Reich. Hätte Adolf
vordringlich um seine Aachener Krönungsrechte gefürchtet, dann
hätte er den - übrigens in Abwesenheit des Kaisers - Weihnachten
1196 herkömmlich gewählten Friedrich II. ebenfalls erhoben; seinen Widerstand gab er im August 1197
durch seine Nachkur in Boppard auf. Nach dem Tod Heinrichs
VI. erklärte er die Erhebung FriedrichS
II. sofort als nichtig, wegen fehlender Taufe und kaiserlichen
Drucks bei der Wahl sowie Regierungsunfähigkeit des Kindes. Er bestand
auf einer Neuwahl, da sich der Mainzer Erzbischof und Rheinpfalzgraf auf
dem Kreuzzug befanden, als seinem Recht und dem des Erzbischofs von Trier,
dessen Stimme er kaufte. In Andernach lehnte Ende 1197 Herzog Bernhard
eine Erhebung ab; ebenso verzichtete in Köln am 1. März 1198
Herzog Berthold V. von Zähringen. Wegen seiner Schwäche in der
eigenen Partei suchte er Verhandlungen mit Philipp
von Schwaben. Doch als er von dessen Erhebung Anfang März
1198 in Thüringen durch meist sächsische Fürsten hörte,
focht er diese Kur an, weil sie nicht auf fränkischem Boden sowie
ohne Mainz, Köln, Trier und Pfalz erfolgt war. Durch die Gunst der
Umstände war Adolf Erster an der
Kur und zugleich einziger der 4 fränkischen Vorkürenden. Adolf
fand sich, obwohl ihn nun Philipp umwarb,
mit dem vom englischen König und der Stadt Köln betriebenen,
ihm selbst aber gefährlichen Königtum des Welfen
OTTO IV. ab, den er am 9. Juni in Köln erhob und am 12.
Juli in Aachen krönte, freilich bald nicht mehr unterstützte.
Auf die Bestätigungsbitte antwortete Papst Innocenz III., dass er
die Gewählten vorher auf Eignung und Würdigkeit zu prüfen
habe. Adolf brach sogleich allen Verkehr
ab, obwohl Innocenz III. Otto IV. bestätigte.
Gegenüber dem päpstlichen Examinationsanspruch, der ebenfalls
die Freiheit der fürstlichen Königswahl bedrohte, stellte der
Erzbischof die Abwehr der STAUFER zurück.
Gleichwohl wahrte er bei seinem Übertritt zu Philipp
Ende 1204 voll seinen Rechtsstandpunkt: Philipp
musste auf sein Königtum verzichten und wurde nach diesem Verzicht
am 6. Januar 1205 in Aachen neu gewählt und gleich gekrönt. Dem
freien Fürstenwahlrecht war damit für alle Zeiten im Reiche vor
dem Geblütsrecht der Vorrang gesichert, ferner wurde fortan das Recht
bestimmter, vor allem der 4 vornehmsten fränkischen Fürsten auf
die ersten Kurrufe in bestimmter Rang- und Reihenfolge als unerläßlich
für eine gültige Königswahl angesehen.
Am 19. Juni 1205 wurde Adolf abgesetzt,
behauptetet sich jedoch in einigen Gebieten des Erzstifts gegen den Nachfolger
Bruno von Sayn. 1208 unterwarf er sich dem Papst. Nach Kaiser
Ottos Abfall vom Papst setzte ihn im April 1212 der Legat Siegfried
von Mainz wieder in sein Amt ein. Innocenz ließ ihn ohne Bestätigung
4 Jahre ungestört amtieren, bis er 1216 eine Neuwahl freigab, die
auf Adolfs Vetter Engelbert
von Berg fiel.